Grünabfälle

Das Ablagern von pflanzlichen Abfällen an Waldrändern oder im Wald ist grundsätzlich verboten.

Die Entsorgung von Grünabfall erfolgt über die Biotonne bzw. die Grünabfallsammlungen des Landkreises, die zweimal jährlich stattfinden (14.05.2024 und 18.09.2024).

Das ganze Jahr über können Baum-, Strauch- und Grasschnitt, Laub, Unkraut, Blumen und Zierpflanzen über den Grüngutsack (120 l / 3,60 €) entsorgt werden; die Säcke sind beim REWE-Markt in Kreuzwertheim erhältlich. Sie werden bei jeder Biomüllabfuhr mitgenommen.

Der Container für Rasen-, Strauch- und Heckenschnitt an der Kläranlage nur für Bürger der Gemeinde Schollbrunn ist in den Sommermonaten jeweils Samstags von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Grünabfälle müssen frei von Müll oder anderen Fremdstoffen sein. Angeliefert werden dürfen nur Gras-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt mit einem max. Durchmesser von 5 cm. Wurzelstöcke werden nicht angenommen.

Sollte dies nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Entsorgung von Grüngut, Rasenschnitt, Heckenschnitt und Wurzelstöcke beim Komposthof Gräder, Mittelbodenweg 6 in Oberwittbach.
Komposthof Gräder     Tel.  09391 / 1506
Öffnungzeiten:

März - Oktober November - Februar
Montag - Freitag     08:00 - 12:00 Uhr       08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr

Nach der überarbeiteten Bayerischen Luftreinhalteverordnung –BayLuftV– ist es seit 01.01.2017 nicht mehr erlaubt, pflanzliche Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften zu verbrennen. Für nähere Informationen: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPflAbfV/true