Am 01.02.2007 wurde vom Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Darin wurden u. a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe „Grad deutscher Härte" (°dH) wurde durch die Angabe „Millimol Calciumcarbonat je Liter" (mmol/l) ersetzt.
Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur die Bereiche 3 und 4 wurden zum Härtebereich „hart" zusammengefasst und die Ziffern 1, 2, 3, und 4 wurden durch die, bereits benutzten, Beschreibungen „weich", „mittel" und „hart" ersetzt.
Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:
Härtebereich „weich": weniger als 1,5 mmol/l (entspricht weniger als 8,4 °dH)
Härtebereich „mittel": 1,5 bis 2,5 mmol/l (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich „hart": mehr als 2,5 mmol/l (entspricht mehr als 14 °dH)
Die Härte des Wassers hängt vom Gehalt an Calcium- und Magnesiumverbindungen ab. Je höher der Gehalt ist, desto härter ist das Wasser. Die Härte des Wassers spielt beim Waschen der Wäsche eine erhebliche Rolle. Je weicher das Wasser, desto weniger Wasserenthärter (bzw. Waschmittel) sind bei der Wäschepflege erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Dosierung die Angaben des Waschmittelherstellers.